
Harte Strafe für S-Bahn-Mord
Brutal zugeschlagen
Die beiden hätten aus Rache brutal zugeschlagen, weil Brunner ihren Pöbeleien und Drohungen entgegengetreten war, begründete der Vorsitzende Richter Reinhold Baier gestern das Urteil der Jugendkammer. "Beiden Angeklagten war bei ihrem überaus rücksichtslosen und erbarmungslosen Vorgehen klar, dass dies schwere Verletzungen hervorrufen und bei einem ungünstigen Verlauf auch tödliche Folgen haben könnte." Die Verteidigung will dennoch Revision einlegen.Im Gerichtssaal sitzen die beiden jungen Burschen fast wie Musterschüler – artig gekämmt, ein langes dunkles Hemd verbirgt bei Markus S. die Tätowierungen. Vor fast einem Jahr, am 12. September 2009, war Brunner am S-Bahnhof Solln nach einer Schlägerei mit den beiden gestorben.
Zivilcourage
Für die Staatsanwaltschaft war der Fall klar: Brunner wurde Opfer zügelloser Gewalt, weil er sich einmischte und helfen wollte. Sein Handeln wurde zum Beispiel für Zivilcourage und Mut, er bekam posthum das Bundesverdienstkreuz. Die beiden Schläger: Jugendliche ohne Ausbildung, die mit Alkohol und Drogen in den Tag lebten. "Er hörte nicht weg", charakterisierte Baier das Verhalten des Managers.Das sei für die Angeklagten ungewohnt gewesen. Es habe sie geärgert, dass sie "von einem Wildfremden in ihre Schranken gewiesen wurden". Brunner habe zwar als erster zugeschlagen – jedoch aus Notwehr, als die Angeklagten "mit breiten Schultern" und "geballten Fäusten" auf ihn zugekommen seien, so Baier. Danach seien die jungen Männer massiv auf Brunner losgegangen.
Herzanfall
Brunner hatte bereits aus der S-Bahn die Polizei alarmiert – er sei dabei stufenweise vorgegangen. Trotz seiner Ermahnungen hätten sie weiter gedroht, die Schüler auszurauben, und Brunner dabei unter anderem als "Spasti" beleidigt. "Sie verhielten sich rüpelhaft und machten keine Anstalten, sich von ihrem Vorhaben abbringen zu lassen." Zeugen hatten die Situation unterschiedlich gesehen.Während die einen in den Jugendlichen "Gangstertypen" mit "kaltem Blick" sahen, empfanden andere die Situation nicht als bedrohlich. Ein S-Bahn-Zugführer sah sogar in Brunner den Angreifer. Diese Aussage ließ Richter Baier nicht gelten.
Erst in der Hauptverhandlung war bekanntgeworden, was die Obduktion Monate zuvor ergeben hatte: Brunner starb nicht an den 22 Verletzungen durch Schläge und Tritte. Vielmehr erlitt er infolge der Schlägerei einen Herzanfall – er war herzkrank, ohne es zu wissen.
Keine Reue
Die beiden Täter hatten stets beteuert, nie Brunners Tod gewollt zu haben. Es tue ihnen unendlich leid, bekräftigen beide in ihrem Schlusswort. Markus S. aber benahm sich nicht danach. Während des Prozesses schrieb er Rap-Texte und malte – für Staatsanwaltschaft und Nebenklage ein Zeichen für sein Desinteresse. "Ein von Reue und Schuldeingeständnis getragenes Geständnis konnte das Gericht nicht feststellen", so Baier.Zur Person: Reinhold Baier
Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer am Münchner Landgericht hat seit Juli den Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner geführt. Er gilt als einfühlsam, doch mangelt es den Entscheidungen des gebürtigen Münchners nicht an Strenge. Baier leitet die Jugendkammer seit vier Jahren und ist Vizepräsident des Bayerischen Fußballverbandes.Autor: dpa Datum: 07.09.2010
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